Ventilatoreinheit

Mit 1. Jänner 2016 treten die Richtlinien 1253/2014 und 1254/2014 ohne Übergangsfristen in Kraft. Erfüllen RLT-Zentralgeräte die entsprechenden Mindestanforderungen nicht, dürfen sie ab dem 1. Januar 2016 im Europäischen Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

 

Die Mindestventilatoreffizienzin in der Richtlinie 1253/2014 beträgt:

  • 6,2 % * ln(P) + 35,0 %, wenn P ≤ 30 kW
  • 56,1 % wenn über P > 30 kW bzw. 63,1 % ab 2018

Sehr gute Anlagen erreichen je nach Größe Werte zwischen 60 und 70%.